Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1986

Geschäftszahl

86/02/0057

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 3

Stammrechtssatz

Für die Rechtmäßigkeit der Entfernung eines Fahrzeuges kommt es allein darauf an, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der tatsächlichen Entfernung gegeben waren.