Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1986

Geschäftszahl

86/02/0004

Rechtssatz

Mit der Tatortbeschreibung "Wien 11, Erdbergstraße bei Mast 10" im Zusammenhang mit dem Radarfoto (auf dem der Mast samt deutlich erkennbarer Umgebung abgebildet ist) steht der Tatort zweifelsfrei fest.