Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1988

Geschäftszahl

86/01/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2651/53 E 27. April 1955 VwSlg 1147 F/1955 RS 2

Stammrechtssatz

Verfahrensmängel sind bei der Überprüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides für den VwGH nur beachtlich, wenn sie im letztinstanzlichen Verfahren unterlaufen sind.