Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1987

Geschäftszahl

86/01/0193

Rechtssatz

Unter "Ortsgemeinde" iSd Paragraph 41, RL-BA 1977 ist nur eine Gemeinde innerhalb des Bundesgebietes zu verstehen. Eine Bewilligung zur Abhaltung von Sprechstunden außerhalb des Bundesgebietes berechtigt den Rechtsanwalt nicht zu einer beratenden Tätigkeit im Ausland, weil nach dem Territorialitätsprinzip eine solche Tätigkeit nur durch den ausländischen Gesetzgeber zugelassen werden kann. Der Widerruf einer rechtswidrigen Genehmigung gemäß Paragraph 41, RL-BA 1977 durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer ist, weil im Verfahren dieser Behörde das AVG nach Artikel 2, EGVG 1950 nicht Anwendung findet, sodaß auch nicht die förmlichen Voraussetzungen für die Behebung eines rechtswidrigen Bescheides nach Paragraph 68, AVG entgegenstehen, nicht rechtswidrig.

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E 25.3.1987, 86/01/0193 #6 VwSlg 12428 A/1987