Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1987

Geschäftszahl

86/01/0055

Rechtssatz

Die wiederholte verbotswidrige Einreise eines Fremden, gegen den ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot aufrecht ist, rechtfertigt die Erlassung eines Schubhaftbescheides im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1987:1986010055.X05