Verwaltungsgerichtshof
21.01.1987
86/01/0055
Die wiederholte verbotswidrige Einreise eines Fremden, gegen den ein rechtskräftiges Aufenthaltsverbot aufrecht ist, rechtfertigt die Erlassung eines Schubhaftbescheides im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
ECLI:AT:VWGH:1987:1986010055.X05