Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.04.1989

Geschäftszahl

85/18/0327

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/07/0266 E 17. Februar 1987 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Rechtsanspruch einer Partei auf Durchführung des Ermittlungsverfahrens in einer bestimmten Art und Weise, insb zur Durchführung eines Lokalaugenscheines, besteht nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180327.X03