Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1985

Geschäftszahl

85/18/0317

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/04/0094 E 23. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

"Sache" im Sinne dieser Vorschrift ist nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH immer die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Unterbehörde gebildet hat.