Verwaltungsgerichtshof
31.05.1985
85/18/0212
GRS wie 0441/56 E 24. Mai 1956 VwSlg 4074 A/1956; RS 1
In der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Schädigung, durch die die Lebensmöglichkeiten selbst nicht unmittelbar bedroht sind, kann eine unmittelbar drohende Gefahr und ein Notstand iSd Paragraph 6, VStG
nicht gesehen werden.