Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.05.1985

Geschäftszahl

85/18/0208

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/03/0112 E VS 19. September 1984 VwSlg 11525 A/1984 RS 5

Stammrechtssatz

Der VwGH hat im Rahmen des geltend gemachten Beschwerdepunktes auch auf den Eintritt einer allfälligen Verfolgungsverjährung Bedacht zu nehmen bzw sich mit der in der bisherigen Rechtsprechung nicht einheitlich beantworteten Frage auseinander zu setzen, welche Norm als Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist, gem Paragraph 44 a, Litera b, VStG 1950 in den Spruch des Straferkenntnisses aufzunehmen ist, auch wenn dies vom Bfr nicht eingewendet worden ist.