Verwaltungsgerichtshof
12.04.1985
85/18/0200
Die Weigerung des Beschuldigten zwecks Vorführung zur klinischen Untersuchung den Streifenwagen zu besteigen erfüllt den Tatbestand des Paragraph 99, Absatz eins, Litera b, StVO 1960 (Hinweis E 17.12.1980, 1247/80).