Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1985

Geschäftszahl

85/18/0200

Rechtssatz

Der Verdacht einer Alkoholisierung iSd Paragraph 5, Absatz eins, StVO ist bereits erhärtet, bzw ist die Alkotestprobe positiv verlaufen, wenn die Verfärbung der Reagenzschicht den Markierungsring erreicht (Hinweis E 23.10.1981, 81/02/0063).