Verwaltungsgerichtshof
25.03.1985
85/18/0178
Nicht bei jeder Geschwindigkeitsschätzung müssen Feststellungen über Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse sowie über alle optischen und akustischen Komponenten getroffen werden (Hinweis E 6.7.1984, 84/02A/0001).