Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.07.1989

Geschäftszahl

85/18/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/03/0132 E 9. Oktober 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Der Lenker hat sich nach dem Anhalten auch zu vergewissern, ob durch den Unfall eine Situation entstanden ist, die es notwendig macht, Maßnahmen zur Vermeidung von Schäden für Personen oder Sachen zu treffen (Hinweis E 23.5.1985, 85/02/0129).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1989:1985180175.X09