Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1990

Geschäftszahl

85/18/0174

Rechtssatz

Aus dem Vorwurf, ein KFZ-Lenker habe nicht an der Haltelinie angehalten, sondern sei trotz Rotlichtes nach rechts in die X-Gasse eingebogen, ergibt sich unmißverständlich, daß der KFZ-Lenker trotz Rotlichtes in die Kreuzung eingefahren ist.