Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1990

Geschäftszahl

85/18/0174

Rechtssatz

Ausf zur Frage der Zurechnungsfähigkeit eines mit einem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang stehenden KFZ-Lenkers, wobei sich dieser damit verantwortet, daß er vor dem Unfall eine sehr schwere Gehirnerschütterung erlitten habe und daher die ihm angelasteten Verwaltungsübertretungen (möglicherweise) im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen habe.