Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.09.1987

Geschäftszahl

85/18/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/18/0178 E 25. März 1985 RS 4

Stammrechtssatz

Nicht bei jeder Geschwindigkeitsschätzung müssen Feststellungen über Sicht- und Beleuchtungsverhältnisse sowie über alle optischen und akustischen Komponenten getroffen werden (Hinweis E 6.7.1984, 84/02A/0001).