Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1985

Geschäftszahl

85/18/0144

Rechtssatz

Eine enge Stelle der Fahrbahn im Sinne des Paragraph 24, Absatz eins, Litera b, StVO 1960 kann unter anderem durch das Vorhandensein von Gehsteigen auf einer Seite oder beiden Seiten einer Fahrbahn bewirkt werden.