Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

85/18/0137

Rechtssatz

Ist das Hinterrad des Fahrzeuges angekettet und deshalb das Ingangsetzen des Motors durch Treten der Pedale nicht möglich, so fehlt es zum Versuch der Inbetriebnahme am tauglichen Objekt. Es handelt sich dann um einen absolut untauglichen Versuch.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X04