Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

85/18/0137

Rechtssatz

Das Treten der Pedale eines auf einem Ständer stehenden Motorfahrrades durch eine Person, die sich in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand befindet, bildet den Versuch (Paragraph 8, Absatz eins, VStG, Paragraph 99, Absatz 5, StVO) der Verwaltungsübertretung nach Paragraph 5, Absatz eins, StVO, wenn sich diese Tätigkeit dazu eignet, den Motor in Gang zu setzen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X03