Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

85/18/0137

Rechtssatz

Für die Inbetriebnahme eines KFZ ist es ohne Bedeutung, ob die das Ingangsetzen des Motors nicht hindernde Lenkungssperre (hier: eines Motorfahrrades) eingerastet ist oder nicht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X02