Verwaltungsgerichtshof
24.02.1988
85/18/0137
Für die Inbetriebnahme eines KFZ ist es ohne Bedeutung, ob die das Ingangsetzen des Motors nicht hindernde Lenkungssperre (hier: eines Motorfahrrades) eingerastet ist oder nicht.
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X02