Verwaltungsgerichtshof
24.02.1988
85/18/0137
Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem Paragraph 5, Absatz eins, StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird.
ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X01