Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1988

Geschäftszahl

85/18/0137

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung liegt, unabhängig von der Absicht, das KFZ zu lenken, eine Inbetriebnahme eines KFZ gem Paragraph 5, Absatz eins, StVO immer schon dann vor, wenn dessen Motor in Gang gesetzt wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985180137.X01