Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1985

Geschäftszahl

85/18/0104

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/02/0037 E 9. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Das Fehlen des Tatbestandsmerkmales "als Zulassungsbesitzer" im Spruch eines Straferkenntnisses nach Paragraph 103, Absatz 2, KFG belastet dieses mit Rechtswidrigkeit des Inhaltes wegen Verstoßes gegen Paragraph 44 a, Litera a, VStG. (Hinweis E 30.6.1982, 81/03/0097).