Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1985

Geschäftszahl

85/18/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 81/02/0331 E 16. September 1983 RS 1

Stammrechtssatz

Der VwGH findet keinen Grund, an der grundsätzlichen Möglichkeit zuverlässiger Geschwindigkeitsmessungen mit Stoppuhren zu zweifeln. (Hinweis auf E vom 21.11.1980, 2455/80)