Verwaltungsgerichtshof
23.12.1987
85/18/0095
GRS wie 85/02/0223 E VS 20. Februar 1986 VwSlg 12041 A/1986 RS 1
Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO enthält nur eine demonstrative Aufzählung jener Fälle, in denen die Entfernung eines Fahrzeugs in Betracht kommt. Daher darf auch ein Fahrzeug zwangsweise entfernt werden, das in einem Halteverbotsbereich abgestellt worden ist, welcher zu dem Zweck angeordnet worden ist, das Abstellen von Autobussen zu ermöglichen (Hinweis E 22.2.1985 85/18/0027).