Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.06.1987

Geschäftszahl

85/18/0061

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2077/49 E 30. Jänner 1950 VwSlg 1213 A/1950 RS 3

Stammrechtssatz

Die Behörde ist verpflichtet, in ihrer Entscheidung die Erwägungen, von denen sie sich bei der Würdigung einander widersprechender Sachverständigengutachten leiten ließ, zu begründen.