Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1986

Geschäftszahl

85/18/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/03/0150 E 28. November 1984 RS 1

Stammrechtssatz

Auf die unbestimmte und allgemeine Rüge des Beschuldigten, der Nystagmuswert müsse falsch erhoben worden sein, ist nicht einzugehen. (Hinweis auf E vom 18.2.1983, 81/02/0021, hinsichtlich Radargerät)

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985180053.X04