Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.04.1985

Geschäftszahl

85/18/0003

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1949/64 E 9. Februar 1965 VwSlg 6586 A/1965 RS 1

Stammrechtssatz

Wegen Parkens unter teilweiser Benützung des Gehsteiges darf nicht bestraft werden, wer beweist, daß er den Gehsteig nicht habe wahrnehmen können.