Verwaltungsgerichtshof
14.02.1986
85/17/0154
Bei der im § 41 EntschädigungsG CSSR vorgesehenen Auftragserteilung handelt es sich um Gewährung von Amtshilfe.Bei der im Paragraph 41, EntschädigungsG CSSR vorgesehenen Auftragserteilung handelt es sich um Gewährung von Amtshilfe.