Verwaltungsgerichtshof
23.10.1987
85/17/0016
Im Ausspruch des Baubewilligungsbescheides für den Einbau einer Gaststätte sei ein Kraftfahrzeugstellplatz zu schaffen, ist erkennbar der Ausspruch enthalten, daß die Zahl der vorgesehenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten Ausmaß um einen Stellplatz zurückbleibt.