Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1987

Geschäftszahl

85/17/0016

Rechtssatz

Im Ausspruch des Baubewilligungsbescheides für den Einbau einer Gaststätte sei ein Kraftfahrzeugstellplatz zu schaffen, ist erkennbar der Ausspruch enthalten, daß die Zahl der vorgesehenen Stellplätze hinter dem gesetzlich geforderten Ausmaß um einen Stellplatz zurückbleibt.