Verwaltungsgerichtshof
23.10.1987
85/17/0011
GRS wie VwGH Erkenntnis 1981/01/20 2609/80 2
Der Grundsatz, daß der in Haftung Gezogene nachzuweisen hat,warum er nicht für die Entrichtung der Abgaben der von ihm vertretenen juristischen Person aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln Sorge getragen hat (siehe VJ), entbindet die Abgabenbehörde ihrer Pflicht zur Ermittlung des maßgebenden
Sachverhaltes nicht restlos.
ECLI:AT:VWGH:1987:1985170011.X04