Verwaltungsgerichtshof
13.11.1986
85/16/0109
Die Schätzung der Kosten des Transports eines importierten Kfz auf eigener Achse bis zur österr Zollgrenze in Anlehnung an das "Amtliche Km-Geld" ist dann nicht rechtswidrig, wenn der Importeur nicht nachweisen kann, wie sich der von ihm angegebene "pauschalierte Km-Satz von S 750,--" errechnet.