Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1986

Geschäftszahl

85/16/0109

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH unterliegt die Beweiswürdigung der belangten Behörde der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle in der Richtung, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig waren dh, ob sie ua den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen (Hinweis E VS 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).