Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.11.1986

Geschäftszahl

85/16/0109

Rechtssatz

Dem verbum legale "bewirken" kommt, wie der VwGH in stRsp dargetan hat, die Bedeutung von "verursachen" zu. Macht der Abgabepflichtige unrichtige oder unvollständige Angaben, so ist sein Handeln dann ursächlich für den eingetretenen Erfolg, wenn die Abgabenverkürzung bei richtiger und/oder vollständiger Angabe nicht eingetreten wäre (Hinweis E 24.9.1981, 81/16/0129, VwSlg 5621 F/1981, E 12.2.1986, 84/16/0131; E 13.3.1986, 84/16/0235).