Verwaltungsgerichtshof
13.11.1986
85/16/0109
Dem verbum legale "bewirken" kommt, wie der VwGH in stRsp dargetan hat, die Bedeutung von "verursachen" zu. Macht der Abgabepflichtige unrichtige oder unvollständige Angaben, so ist sein Handeln dann ursächlich für den eingetretenen Erfolg, wenn die Abgabenverkürzung bei richtiger und/oder vollständiger Angabe nicht eingetreten wäre (Hinweis E 24.9.1981, 81/16/0129, VwSlg 5621 F/1981, E 12.2.1986, 84/16/0131; E 13.3.1986, 84/16/0235).