Verwaltungsgerichtshof
09.12.1985
85/15/0202
Die Erteilung einer Taxi-Konzession unter dem Gesichtspunkt der Deckung eines nur hinsichtlich eines bestimmten Unternehmens bestehenden Bedarfes steht in Wiederspruch dazu, dass unter Taxi-Gewerbe die Bereithaltung von Personenkraftwagen zu jedermanns Gebrauch an öffentlichen Orten zu verstehen ist.