Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.06.1986

Geschäftszahl

85/15/0069

Rechtssatz

Nur dann kann kein Verschulden an der erwiesenermaßen unrichtigen Geltendmachung des Vorsteuerabzuges angelastet werden, wenn der Geschäftsführer dartun hätte können, daß er ausschließlich durch eine unrichtige Rechtsbelehrung, die in voller Kenntnis des richtigen Sachverhaltes von einem Steuerberater erteilt worden ist, zu der Beanspruchung des Vorsteuerabzuges veranlaßt worden ist.

Beachte

Besprechung in:

RdW 4 aus 2011,, S 250-252;

AnwBl 1987/4 S 191;