Verwaltungsgerichtshof
09.06.1986
85/15/0069
Die Tatsache allein, daß ein in den Paragraphen 80, ff BAO bezeichneter Vertreter die ihm auferlegten Verpflichtungen auf einen Steuerberater überträgt, vermag, wenn dennoch die im Paragraph 9, Absatz eins, BAO genannten Folgen infolge schuldhafter Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten eintreten, letzteren nicht zu exkulpieren.
Besprechung in:
AnwBl 1987/4 S 191;