Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.04.1986

Geschäftszahl

85/15/0006

Rechtssatz

Die Durchführung von Auftragsfahrten im Sinne des Paragraph 3, Absatz 2, GelVerkG unterliegt zur Gänze den Bestimmunen dieses Gesetzes, insbesondere dessen Paragraph 8, Absatz 3, GelVerkG.