Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.11.1989

Geschäftszahl

85/13/0190

Rechtssatz

Bei einer sogenannten "Totalrechnung", bei der der gesamtwirtschaftliche Erfolg einer Tätigkeit prognostiziert wird, kann nicht schematisch vorgegangen und die Forderung aufgestellt werden, daß hohe Kosten für Anfangsinvestitionen bereits nach kurzer Zeit durch Einnahmenüberschüsse im vollen

Umfang abgedeckt sein müssen. Vielmehr ist die Frage, ob eine Tätigkeit zu Einkünften iSd Einkommensteuergesetzes führt bzw als Unternehmertätigkeit iSd UStG anzusehen ist, stets nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen.

Beachte

Besprechung in:

ÖStB 1990/9, 143;