Verwaltungsgerichtshof
08.11.1989
85/13/0190
Bei einer sogenannten "Totalrechnung", bei der der gesamtwirtschaftliche Erfolg einer Tätigkeit prognostiziert wird, kann nicht schematisch vorgegangen und die Forderung aufgestellt werden, daß hohe Kosten für Anfangsinvestitionen bereits nach kurzer Zeit durch Einnahmenüberschüsse im vollen
Umfang abgedeckt sein müssen. Vielmehr ist die Frage, ob eine Tätigkeit zu Einkünften iSd Einkommensteuergesetzes führt bzw als Unternehmertätigkeit iSd UStG anzusehen ist, stets nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalles zu beurteilen.
Besprechung in:
ÖStB 1990/9, 143;