Verwaltungsgerichtshof
28.10.1987
85/13/0179
Die Tatsache der rechtlichen Existenz eines Sitzunternehmens iSd Artikel 84, des Liechtensteinischen Gesetzes über Landessteuern und Gemeindesteuern vom 30.1.1961, LGBl 7, beweist noch nicht, daß ein solches Unternehmen konkrete wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten hat, die über die üblicherweise an derartige "Briefkastenfirmen" gestellten Anforderungen hinausgegangen wären (Hinweis E 13.11.1985, 84/13/0127 und E 21.10.1986, 84/14/0023).