Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1985

Geschäftszahl

85/12/0029

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage des Feststellungsinteresses insbesondere hinsichtlich der Weisungen eines Institutsvorstandes an einen ao. Univ.-Professor sowie zur Möglichkeit des Eingriffes in die Zusagen der "Berufungsvereinbarung".