Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.04.1985

Geschäftszahl

85/12/0029

Rechtssatz

Die Dienstbehörde hat einen Feststellungsbescheid darüber zu erlassen, ob eine Angelegenheit zu den Dienstpflichten des Beamten zählt bzw ob die Durchführung eines bestimmten Auftrages zu den gesetzlichen Pflichten des Beamten gehört.