Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.03.1986

Geschäftszahl

85/10/0147

Rechtssatz

Die (bloß) beabsichtigte Verbauung der in unmittelbarer Nähe gelegenen Grundstücke ist bei dieser Feststellung nicht zu berücksichtigen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1986:1985100147.X04