Ein Vergleich von "Mistelsaft" und "Weißdornsaft" mit Alkoholika geht ins Leere, als es sich dabei um Lebensmittel im Sinne des § 2 LMG 1975 handelt.Ein Vergleich von "Mistelsaft" und "Weißdornsaft" mit Alkoholika geht ins Leere, als es sich dabei um Lebensmittel im Sinne des Paragraph 2, LMG 1975 handelt.