Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1988

Geschäftszahl

85/10/0117

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 85/10/0044 E 24. Juni 1985 VwSlg 11805 A/1985 RS 4

Stammrechtssatz

Paragraph eins, Absatz eins, AMG stellt für das Vorliegen eines Arzneimittels - alternativ - auf 2 verschiedene Interessen ab, nämlich, ob Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen "nach der allgemeinen Verkehrsauffassung dazu dienen" oder "nach Art und Form des

Inverkehrbringens dazu bestimmt sind" ... die in den folgenden Ziffer eins

bis 5 beschriebenen Wirkungen hervorrufen bzw Funktionen zu erfüllen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X05