Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1988

Geschäftszahl

85/10/0117

Rechtssatz

Pflanzensäfte "Mistel" und "Weißdorn" dienen nicht "überwiegend" Ernährungs- oder Genusszwecken und sind daher keine Lebensmittel. Es kommt nicht auf die küchenmäßige Verwendung von "Weißdorn" an, sondern allein auf das Produkt.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X02