Verwaltungsgerichtshof
12.12.1988
85/10/0117
Pflanzensäfte "Mistel" und "Weißdorn" dienen nicht "überwiegend" Ernährungs- oder Genusszwecken und sind daher keine Lebensmittel. Es kommt nicht auf die küchenmäßige Verwendung von "Weißdorn" an, sondern allein auf das Produkt.
ECLI:AT:VWGH:1988:1985100117.X02