Verwaltungsgerichtshof
20.10.1988
85/09/0160
Ausführungen zur Frage, welche Überlegungen bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer ausländischen Antragstellerin (hier: sowjetische Staatsbürgerin) anzustellen sind, die eine Witwenbeihilfe nach Paragraph 36, Absatz 2, KOVG begehrt.