Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1988

Geschäftszahl

85/09/0160

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, welche Überlegungen bei der Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer ausländischen Antragstellerin (hier: sowjetische Staatsbürgerin) anzustellen sind, die eine Witwenbeihilfe nach Paragraph 36, Absatz 2, KOVG begehrt.