Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1985

Geschäftszahl

85/09/0112

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0023/72 E 26. November 1973 VwSlg 8508 A/1973 RS 1

Stammrechtssatz

Hat der Versorgungsberechtigte aus einer gewerblichen Tätigkeit einen Verlust erlitten, so ist dieser bei der Ermittlung des Gesamteinkommens mit dem ihm gemäß Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 zufließenden Einkommen (30 vH des Einkommens des Ehegatten) auszugleichen.