Verwaltungsgerichtshof
25.09.1985
85/09/0112
GRS wie 0023/72 E 26. November 1973 VwSlg 8508 A/1973 RS 1
Hat der Versorgungsberechtigte aus einer gewerblichen Tätigkeit einen Verlust erlitten, so ist dieser bei der Ermittlung des Gesamteinkommens mit dem ihm gemäß Paragraph 13, Absatz 2, KOVG 1957 zufließenden Einkommen (30 vH des Einkommens des Ehegatten) auszugleichen.