Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.11.1985

Geschäftszahl

85/08/0152

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1171/79 E 27. Juni 1980 VwSlg 10183 A/1980 RS 4

Stammrechtssatz

Weist ein Sozialversicherungsträger einen Antrag auf Gewährung eines Hilflosenzuschusses unter Berufung auf Paragraph 362, Absatz eins und 2 ASVG zurück, so ist dagegen die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.