Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1987

Geschäftszahl

85/08/0139

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/08/0159 E 10. November 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Dem Umstand der unterlassenen Anmeldung der versicherungspflichtigen Person kommt kein selbstständiger Beweiswert zu, sondern kann in manchen Fällen höchstens im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Beweisergebnisse Bedeutung erlangen.