Verwaltungsgerichtshof
08.05.1987
85/08/0139
GRS wie 83/08/0159 E 10. November 1983 RS 2
Dem Umstand der unterlassenen Anmeldung der versicherungspflichtigen Person kommt kein selbstständiger Beweiswert zu, sondern kann in manchen Fällen höchstens im Rahmen der Gesamtbetrachtung der Beweisergebnisse Bedeutung erlangen.