Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1985

Geschäftszahl

85/08/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2507/52 E 30. März 1953 VwSlg 2919 A/1953 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der anläßlich der Behandlung eines Ansuchens um Bewilligung einer ärztlichen Hausapotheke zu prüfenden Bedürfnisfrage ist allein die Entfernung des Wohnortes DES ARZTES von der nächsten öffentlichen Apotheke in Betracht zu ziehen.

Beachte

Besprechung in:

ZfV 4 aus 1985,, S 367;